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Häufig gestellte Fragen

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Was ist Sehbehinderung / Blindheit?

Als sehbehindert gilt, wer trotz Korrektur mit optischen Gläsern keine normalen Sehfunktionswerte erreicht und dessen Sehschärfe (Visus) auf 0,3 (=30%) bis 0,05 (=5%) herabgesetzt ist. Man kann sich dieses bildlich so vorstellen, dass vor einem sehbehinderten Menschen mit einem Visus von 0,05 plötzlich ein Straßenschild in einem Meter Entfernung auftaucht, währen ein normalsichtiger Mensch dieses Schild bereits aus 20 Meter Entfernung erblickt hat. Hochgradig sehbehindert ist, wer auf dem besseren Auge einen Visus nicht über 0,05 (=5%) bis zu 0,02 (=2%) erreicht. Ab einer Sehschärfe von 2% und darunter spricht man von Blindheit.

Die Beurteilung des Sehvermögens erfolgt jedoch nicht nur anhand der Sehschärfe; Einschränkungen des Gesichtsfeldes müssen dabei ebenso berücksichtigt werden, wie weitere Störungen wie z. B. das Sicca-Syndrom.

Die Ursachen für eine Sehbehinderung oder Blindheit können sehr unterschiedlich sein. Häufig sind es Schädigungen im Bereich der Netzhaut, der Linse, der Hornhaut und/oder des Sehnervs. In Deutschland ist etwa 1% der Bevölkerung von einer Sehbehinderung betroffen. Die Sehbehinderungen der älteren Mitbürger sind statistisch nicht erfasst, so dass von einer Zahl Betroffener größer als 800.000 ausgegangen werden muß. Diese Zahl steigt aufgrund der zunehmend veränderten Altersstruktur der Gesellschaft stetig an.

Auch viele chronische Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Rheuma, Multiple Sklerose u.s.w. können mit einer Beeinträchtigung der Sehfähigkeit einhergehen.

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